Informationen zur Verordnung
Eine Heilmittelverordnung Ergotherapie wird u.a. von folgenden Ärzten ausgestellt:
- Hausarzt
- Kinderarzt
- sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
- Facharzt (Neurologe, Orthopäde, etc.)
Privatpatienten erfragen bitte vor dem Behandlungsbeginn, ob die Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Ein gültiges Rezept für die Ergotherapie ist die Grundlage für den Beginn einer Behandlung.
Verordnungsfähige primäre Heilmittel laut Heilmittelrichtlinien (HMR) sind:
- Sensomotorisch-
perzeptive Behandlung - Psychisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining
- Motorisch-
funktionelle Behandlung
Verordnungsfähiges sekundäres Heilmittel laut Heilmittelrichtlinien (HMR):
- Thermische Anwendung (Paraffinbad)
Gern führen wir auch Hausbesuche durch. Sie erfolgen auf ärztliche Verordnung. Bei Bedarf konsultieren Sie bitte Ihren Arzt.
Kosten
Kostenträger für Leistungen der Ergotherapie sind die gesetzlichen Krankenkassen oder die privaten Krankenkassen.
Gesetzlich versicherte Patienten tragen bei Nichtvorliegen einer Zuzahlungsbefreiung den gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes.
Privat versicherte Patienten
rechnen direkt mit der Praxis ab. Die Honorarhöhe wird in einem
privaten Behandlungsvertrag festgelegt und ist unabhängig von der Höhe
evtl. Zahlungen Dritter (Beihilfe).